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Organisation
Organisation der Polizei Märkischer Kreis
Hier erfahren Sie, wie Ihre Kreispolizeibehörde organisiert ist.

Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis untersteht dem Landrat des Märkischen Kreises.

Das Gebiet ist identisch mit den kommunalen Grenzen des Märkischen Kreises und umfasst 1 061 km². Die Polizei ist für die Sicherheit von 412 120 Einwohnern (Stand: 31.12.2018) zuständig.

Der Kreis in seiner heutigen Gestalt entstand im Zuge der kommunalen Gebietsreform am 1. Januar 1975. Dabei wurde der gesamte Kreis Lüdenscheid und große Teile des Kreises Iserlohn, der zuvor kreisfreien Stadt Iserlohn sowie der bis dahin zum Kreis Arnsberg gehörende Raum Balve zusammengefasst.

637 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (Stand: 01.09.2019) sorgen für die Sicherheit im Märkischen Kreis. Zu ihren Aufgaben gehören die Bekämpfung der Kriminalität, die Abwehr von Gefahren, die Bekämpfung der Hauptunfallursachen sowie die Überwachung anderer Verkehrsvorschriften.

Der Märkische Kreis ist in 46 Bezirke aufgeteilt, die von Bezirksbeamten betreut werden.

Das Personal umfasst zusätzlich 80 Regierungsbeschäftigte, 25 Kreisangestellte und-beamte und 3 Landesbeamte, die vorwiegend Sachbearbeitertätigkeiten verrichten.

Rund 100 000 Einsätze fallen jedes Jahr an, die professionell durch die Einsatzkräfte bearbeitet werden.

Die Organisationsstruktur der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus dem Polizeiorganisationsgesetz NRW.

Leiter der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis (MK) ist der jeweils amtierende Landrat. Ihm untersteht der Abteilungsleiter Polizei (AlPol), der die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausübt. Er trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Polizei des Landkreises.

Ihm unterstehen unmittelbar die Direktionsleiter der Direktionen

  • Gefahrenabwehr/Einsatz (GE),
  • Kriminalität (K),
  • Verkehr (V),
  • Zentrale Aufgaben (ZA)

sowie der Leiter des Leitungsstabes (LStab).

Ein Organigramm über den Aufbau der Polizei finden Sie rechts. Hier finden Sie auch den sog. "Geschäftsverteilungsplan". Er beinhaltet alle Zuständigkeitsregelungen und beschreibt die Arbeitsabläufe in den Direktionen und dem Leitungsstab.

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